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    Krebsvorsorge

Krebsvorsorge­untersuchung

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Alle Frauen ab dem 20. Lebensjahr haben Anspruch auf eine mindestens jährliche Vorsorgeuntersuchung zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs. Ab dem 30. Lebensjahr sollte zudem eine Tastuntersuchung der Brüste zur Prävention von Brustkrebs durchgeführt werden.


Sie haben ein Recht auf Vorsorge.

Den gesetzlich versicherten Patientinnen steht bis zum 25. Lebensjahr einmal jährlich eine Untersuchung auf Chlamydien zu.

Wenn Sie Fragen zur Vorsorge haben, gerne wissen möchten welche zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen sinnvoll oder möglich sind, dann vereinbaren Sie gerne einen Termin! Ihre Gesundheit liegt mir am Herzen!